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Auf ein kirchliches Begräbnis hat jeder Getaufte und nicht freiwillig aus der Kirche Ausgetretene einen Anspruch. Die kirchliche Bestattung ist eine liturgische Feier der Kirche, bei der die Gemeinschaft mit dem Verstorbenen betont und – vor allem den Angehörigen – die tröstende und aufrichtende Botschaft von Jesu Tod und Auferstehung verkündet wird.
Geleitet wird ein kirchliches Begräbnis von einem Priester oder Diakon. Der Bischof kann auch Pastoralreferenten mit der Leitung von Begräbnisfeiern beauftragen. Die Kirche hat einen eigenen Ritus hierfür entwickelt. Die wesentlichen Inhalte sind: Gebet, Lesung, Ansprache, Einsegnung des Toten und des Grabes. Nach Möglichkeit soll eine Eucharistiefeier vorausgehen oder folgen. Diese Messe bei der Beerdigung wird Requiem genannt.
Nach dem Kirchenrecht ist das kirchliche Begräbnis denjenigen zu verweigern, die sich von der Kirche und ihrem Glaubensverständnis offenkundig losgesagt haben. Nicht möglich ist es für denjenigen, die sich für die Feuerbestattung aus Gründen entschieden haben, die der christlichen Glaubenslehre entgegengesetzt sind: "Die Kirche gestattet die Einäscherung, sofern diese nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches in Frage stellen will" (Nr. 2301 im Katechismus der Katholischen Kirche von 1997). Und: "Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen" (Katholisches Kirchenrecht: Codex Iuris Canonici, Canon 1176, § 3).
Demjenigen, der in seiner persönlichen Lebensführung in einem schwerwiegenden Widerspruch zur kirchlichen Glaubenslehre gestanden hat, ist das kirchliche Begräbnis nur dann zu verweigern, wenn andernfalls ein öffentliches Ärgernis entstünde.
Die Frage, ob in begründeten Einzelfällen aus der Kirche Ausgetretene kirchlich bestattet werden können, ist differenziert und jeweils konkret zu beantworten. In allen Zweifelsfällen ist der Ortsbischof zu befragen.
Requiem wird die Eucharistiefeier für einen Verstorbenen an seinem Beerdigungstag genannt. Diese Messfeier hat ihren Namen nach dem Eingangsgebet erhalten, das mit den Worten beginnt: "Requiem aeternam ... = Ewige Ruhe schenke ...".
Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts,Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996
Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben
Sollten Sie einen Todesfall in der Familie haben, dann wenden Sie sich gerne an unsere Seelsorger, entweder direkt oder über unser Pfarrbüro.
Jesu Auferstehung hat für das Christentum grundlegende und unverzichtbare Bedeutung. Paulus schreibt: "Wenn es keine Auferstehung der Toten gibt, ist auch Christus nicht auferweckt worden. Ist aber Christus nicht auferweckt worden, so ist unsere Predigt leer und euer Glaube sinnlos" (1 Kor 15,13 f). ►
Glaube ist die Hoffnung, dass das Leben mit dem Tod nicht endet, sondern erst beginnt. (Elias Raatz)
Theologen sagen, Jesus Christus sei in seinem Wort, seinen Handlungen und seiner Person das Ur-Sakrament der Menschenliebe Gottes. ►